Absolut nicht neu, aber aus gegebenem Anlaß soll an die gesetzlichen Regelungen für Krankmeldungen erinnert werden. Krankmeldungen sind nur persönlich möglich, da Ihre Arbeitsfähigkeit ja begutachtet werden muß! Mails mit Krankenstandswünschen sind nichtig! Rückdatierungen sind nur bis zu einem Arbeitstag zulässig.